Erbbaurechtsgrundstücke zu vergeben
Die Kirchenverwaltung hat beschlossen, ein in ihrem Besitz befindliches bislang unbebautes Areal nahe des Kindergartens St. Johannes als Bauland im Zuge des Erbbaurechts zu Verfügung zu stellen. Aktuell sind noch vier Parzellen für Doppelhaushälften in der Größenordnung von ca. 300 qm (Parzellen Nr, 4/5/6/7) zu vergeben. Ab sofort kann man sich schriftlich für ein Grundstück bis 10. Mai 2021 bewerben. Unsere Vorstellung ist es, vorrangig jungen Familien, die mit unserer Pfarrgemeinde verbunden sind und dies auch bleiben wollen, die Möglichkeit zu eröffnen, sich hier einen Wohnsitz zu schaffen.
Nachdem die Erschließungsmaßnahme aktuell schon geplant wird und bald zur Ausführung gelangt, müssen durch die Kirchenstiftung auch finanzielle Mittel dafür aufgewandt werden, die dann anschließend auf die Erbbauberechtigten umgelegt werden. Weil diese Vorfinanzierung nicht auf längere Sicht geleistet werden kann, werden wir ab dem oben genannten Zeitpunkt Erbbaurechte auch an andere Bewerber vergeben. Eine weitere Vergabe von kirchlichen Erbbaurechten ist derzeit nicht absehbar.
Beim Erbbaurecht wird das Grundstück für 99 Jahre zur Bebauung überlassen, ein Grunderwerb ist auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen. Der jährliche Erbbauzins beträgt 3,50 € pro qm. Zudem sind die Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge bei der Bestellung des Erbbaurechts anteilig zu bezahlen. Nähere Auskünfte erteilt das Kath. Pfarramt Ittling (Tel. 09421/71159)