Unser Friedhof.

Bestattungen seit 1964.

Allgemeines.

Ein kirchlicher Friedhof.

Der Friedhof in Ittling (Aiterhofenerstraße 50) ist ein kirchlicher Friedhof. Er ist bei der Eröffnung feierlich eingeweiht und mit einem großen Friedhofskreuz ausgestattet worden.

Als kirchlicher Friedhof steht er im Eigentum der Kath. Kirchenstiftung Ittling, verantwortlich für Friedhofsbelange ist die Kath. Kirchenverwaltung Ittling, Ansprechpartner ist das Pfarrbüro (Tel. 71159).

Zweck.

Letzte irdische Ruhestätte

Der Friedhof dient seit 1964 zur Bestattung der Katholiken der Pfarrei Ittling und aller weiteren Personen, die bei ihrem Sterben Einwohner der Pfarrei waren oder nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung Anspruch auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben. Bis 1964 war der Friedhof bei der Pfarrkirche Ittling, sodass der Kirchhof zugleich Friedhof war. Nach der Verlagerung des Friedhofs im Jahr 1964 ist das Leichenhaus an Ort und Stelle im Kirchhof geblieben, wo es immer schon war.

Ordnung.

Es besteht eine Friedhofsordnung.

Die Kath. Kirchenverwaltung hat eine Friedhofsordnung beschlossen. Darin sind allgemeine Ordnungsvorschriften, Bestattungsvorschriften, Grabstättenregelungen, Gestaltungsgrundsätze für Grabmäler und Friedhofs-gebühren festgelegt. Nach Erstellung einer Urnenwand ist die Friedhofordnung erweitert worden mit Regelungen zur Nutzung der Urnenkammern. Die Friedhofsordnung kann im Pfarrbüro (Ledererstraße 11) eingesehen werden

Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung

Hier können Sie die aktuell gültige Friedhofsordnung und die Gebührenordung herunterladen

Grabstätten.

Grabstätten und Urnenkammern.

Im Friedhof gibt es Einzelgräber, Doppelgräber, Urnengräber und kleinere Kindergräber für Erd-und Feuerbestattungen.

Würdigung.

Die Würde des Ortes.

Der Friedhof als Ruhestätte der Verstorbenen verlangt von seinen Besuchern ein pietätvolles Verhalten, das der Würde des Ortes angemessen ist. Es versteht sich von selbst, dass Hunde draußen bleiben müssen, ebenso Fahrräder.

Arbeiten am Friedhof.

Bestattungen und Grabpflege.

Alle mit einer Bestattung im Zusammenhang stehenden Verrichtungen werden ausschließlich durch die vom Friedhofträger beauftragen Personen ausgeführt. Der Friedhofträger beauftragt für die Instandhaltung und Pflege des Geländes eigene Friedhofarbeiter.
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