Information des Bischöflichen Ordinariates (2023/09_BO) für alle Pfarreien
Aufhebung der „Empfehlungen der bayerischen Generalvikare zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022“ zum 01.02.2023
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
Mit dem Wegfall fast aller staatlichen bayerischen Vorschriften bezüglich der Corona-Pandemie zum 1. Februar 2023 werden auch die „Empfehlungen der bayerischen Generalvikare zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022“ für die Diözese Regensburg zum 01. Februar 2023 aufgehoben.
Dies bedeutet, dass es für Gottesdienste und Feiern der Sakramentenspendung aller Art keine Einschränkungen oder einschränkenden Empfehlungen mehr gibt. Exemplarisch sei auf folgende Punkte hingewiesen:
· Empfehlungen zum Tragen einer Maske bestehen nicht mehr außer für infizierte Personen oder solche mit Krankheitssymptomen (vgl. unten).
· Während der Messfeier müssen die eucharistischen Gaben nicht mehr abgedeckt sein.
· Der Friedensgruß findet wieder statt, die Einladung dazu wird gesprochen.
· Die Handdesinfektion für Kommunionspender/innen kann entfallen.
· Kelch- und Mundkommunion sind wieder möglich.
· Die kirchenmusikalische Gestaltung der Gottesdienste ist ohne Einschränkungen möglich.
· Evtl. noch vorhandene Leit- oder Abstandsmarkierungen können entfernt werden.
· Die Beichte im Beichtstuhl ist uneingeschränkt möglich
Nach wie vor ist es sinnvoll, bestimmte Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich umzusetzen. So sollten Personen, die infiziert sind oder Symptome einer Corona-Infektion haben, auf den Gottesdienstbesuch oder einen liturgischen Dienst verzichten oder zum Eigen- und Fremdschutz eine Maske tragen und die Hände desinfizieren.
Auch das Aufstellen von Desinfektionsspendern kann in der Erkältungssaison prinzipiell empfehlenswert sein.
Dr. Roland Batz
Generalvikar
Empfehlungen der bayerischen Generalvikare zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022
Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz.
Alle bisher in den diözesanen Anweisungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste festgelegten Beschränkungen fallen deshalb zum 3. April 2022 weg. An deren Stelle treten folgende Empfehlungen, um angesichts des Infektionsschutzgeschehens auch weiterhin verantwortlich zu handeln und insbesondere Rücksicht auf Risikogruppen zu nehmen:
Masken
Bei Gottesdiensten im Innenraum ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Dies gilt besonders für den Gemeindegesang. Nimmt nur eine kleinere Zahl an Gläubigen am Gottesdienst teil und werden große Abstände (mehr als 1,5 Meter) gewahrt, kann von dieser Empfehlung abgesehen werden.
Höchstteilnehmerzahl
Es wird keine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Die Markierung von Sitzplätzen und die Sperrung von Bänken entfallen. Anmeldeverfahren mit Blick auf die Corona-Pandemie haben keine Rechtsgrundlage mehr und entfallen daher.
Ordnerdienst
Die Mithilfe von Ordnern kann weiterhin hilfreich sein. Sie können den Gläubigen Hinweise geben. Jedoch appellieren die hier gegebenen Empfehlungen vor allem an die Eigenverantwortung der Gläubigen. Diese ist zu respektieren.
Teilnehmerkreis
An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.
Eucharistiefeier – Hochgebet
Die eucharistischen Gaben sind während des Hochgebetes abgedeckt. Die Abdeckung wird nur für die Wandlungsworte weggenommen.
Friedensgruß
Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung unterbleibt.
Kommunionspendung
Zum Empfang der Kommunion kommen die Gläubigen von ihren Plätzen zum Ort der Kommunionspendung. Eine Kommunionspendung am Platz der Gläubigen wird nur noch für Personen vorgesehen, die wegen einer Behinderung ihren Platz nicht verlassen können. Vor der Kommunionspendung legen die Kommunionspender die Maske an und desinfizieren sich die Hände. Die Spendeformel wird gesprochen.
Die Kommunionausteilung unter beiderlei Gestalten kann ggf. durch Intinktion (Eintauchen der Hostie in den Kelch) erfolgen. Eine Kommunionausteilung unter beiderlei Gestalten an die gesamte Gemeinde wird nicht empfohlen. Die Mundkommunion erfolgt nach der Messe.
Weihwasser
An Ostern wird das Osterwasser gesegnet. Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder gefüllt. An den Weihwasserbecken werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt, damit sich die Gläubigen die Hände desinfizieren können, bevor sie Weihwasser nehmen.
Taufe, Firmung, Krankensalbung Die jeweiligen Spender legen vor den Riten, bei denen sie die Empfänger des Sakraments berühren, die Maske an und desinfizieren sich die Hände.
Beichte
Die Beichte im Beichtstuhl ist möglich. Das Tragen der FFP2-Maske wird für Beichtvater und Beichtende empfohlen, da in der Regel im Beichtstuhl nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann.
Reinigen und Lüften
Es wird empfohlen, die Kirche nach dem Gottesdienst zu lüften. Die Reinigung der Bänke nach jedem Gottesdienst ist nicht erforderlich.
Liturgische Gefäße sind zu reinigen, aber nicht zu desinfizieren.
Kirchenmusik
Mitglieder von Vokal- oder Instrumentalensembles sollten beim Musizieren einen Abstand von 1,5 Metern zueinander und zu Gottesdienstbesuchern einhalten. Beim Musizieren und Singen gilt für Ensemble- und Chormitglieder keine Maskenempfehlung.
Wallfahrten und Prozessionen
Für Wallfahrten und Prozessionen gibt es über die hier gegebenen Empfehlungen hinaus keine Einschränkungen.
Die bayerischen Generalvikare appellieren an alle Zelebranten, Leiterinnen und Leiter von WortGottes-Feiern, weitere Mitwirkende in der Liturgie und alle Verantwortlichen in den Kirchenverwaltungen, diese bayernweiten Empfehlungen vor Ort umzusetzen und keine
Sonderregelungen zu erlassen. Alle Gläubigen sollen auf der Basis dieser Empfehlungen in allen Kirchen den gleichen Zugang zu den Gottesdiensten haben.
Regensburg, 31. März 2022
Für die Diözese Regensburg
Msgr. Dr. Roland Batz
Generalvikar